In der deutschen Honigverordnung bzw. der EU-Richtlinie 2001/110/EG ist Honig als „der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird“ definiert. Neben dieser Definition sind auch die einzelnen Honigarten sowie Vorgaben zur Kennzeichnung und Beschaffenheit von Honig geregelt.
Die wichtigsten rechtlich geregelten Qualitätsparameter für Honig werden von dem Tentamus Labor QSI in Bremen im Rahmen der Handelsanalyse bestimmt. Die Analyse umfasst:
- Wassergehalt
- HMF-Gehalt (Marker für Erhitzung)
- Diastaseaktivität
- pH-Wert
- Säuregrad
Mit Hilfe dieser Parameter können Sie die Qualität Ihres Honigs überprüfen und können auch erkennen, ob der Honig beispielsweise den Qualitätsanforderungen des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.) entspricht.
Schicken Sie Ihre Probe nach Bestellung einfach an:
Quality Services International GmbH
Flughafendamm 9a
28199 Bremen
Germany
Erforderliche Probenmenge: mindestens 100 g
QSI interner Analysencode: 161