Honig darf gemäß der deutschen Honigverordnung bzw. der EU-Richtlinie 2001/110/EG mit Angaben zur botanischen und geographischen Herkunft ergänzt werden. So kann Honig zum Beispiel als deutscher Rapshonig bezeichnet werden, wenn der Honig von dieser Pflanze stammt.
Um sicherzugehen, dass diese Angaben der Wahrheit entsprechen, werden im Rahmen der Pollenanalyse die typischen organoleptischen, mikroskopischen und physikalisch-chemischen Merkmale von Sortenhonigen geprüft. Außerdem ermöglicht die Analyse des Pollenspektrums die Bestimmung der geographischen Herkunft.
Im Rahmen der Pollenanalyse bewertet das Tentamus Labor QSI in Bremen Ihren Honig und teilt Ihnen mit, unter welcher Bezeichnung Sie Ihren Honig vermarkten dürfen.
Schicken Sie Ihre Probe nach Bestellung einfach an:
Quality Services International GmbH
Flughafendamm 9a
28199 Bremen
Germany
Erforderliche Probenmenge: mindestens 100 g
QSI interner Analysencode: 220